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   VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044   

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VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 (https://dejure.org/2015,38527)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 (https://dejure.org/2015,38527)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. November 2015 - 3 CE 15.2044 (https://dejure.org/2015,38527)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Untersagung der Besetzung einer ausgeschriebene Stelle eines Rektors; Treffen einer Auswahl unter mehreren Bewerbern für die Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens; Dienstliche Beurteilungen von Beamten in verschiedenen Statusämtern

  • rewis.io

    Besetzung einer Rektorenstelle, hier: Durchführung von Auswahlgesprächen bei Pattsituation in den akutellen Beurteilungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Untersagung der Besetzung einer ausgeschriebene Stelle eines Rektors; Treffen einer Auswahl unter mehreren Bewerbern für die Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens; Dienstliche Beurteilungen von Beamten in verschiedenen Statusämtern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044
    Da nämlich mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, B. v. 7.7.1982 - 2 BvL 14/78 - BVerfGE 61, 43 juris Rn. 41), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (vgl. BVerfG, B. v. 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 15 f.; B. v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 11).

    Es verstößt daher nicht gegen Art. 33 Abs. 2 GG, wenn der Antragsgegner den Statusvorsprung des Beigeladenen als durch die bessere Note des Antragstellers kompensiert ansieht (vgl. BVerfG, B. v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 14).

    Deshalb ist es auch nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner laut Auswahlvermerk vom 9. April 2015 maßgeblich darauf abgestellt hat, dass die vergebenen Gesamturteile ("UB" bzw. "BG") aufgrund dessen, dass die Bewerber sich wegen der unterschiedlich hohen Amtszulage in verschiedenen Besoldungsstufen befinden, als (in etwa) gleichwertig anzusehen sind (vgl. BVerfG, B. v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 14).

    Wenn sich der Antragsteller insoweit auf eine Entscheidung des OVG NRW (B. v. 21.11.2011 - 6 B 1205/11 - juris Rn. 10) beruft, wonach die zitierte Rechtsprechung (vgl. BVerfG, B. v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 14; BayVGH, B. v. 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 - juris Rn. 26; B. v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 62) - gerade im Schulbereich - nicht schematisch anzuwenden sei, insbesondere dann, wenn sich die Statusämter nicht in der Besoldungsgruppe, sondern lediglich durch die Höhe der Amtszulage unterscheiden würden, lag dem entschiedenen Fall nicht die Annahme eines Gleichstands, sondern die eines Qualifikationsvorsprungs des statushöheren Bewerbers zugrunde (vgl. OVG NRW a. a. O. Rn. 4).

  • VGH Bayern, 01.02.2008 - 3 CE 07.3227

    Dienstpostenbesetzung (Konrektorenstelle der BesGr. A 13); aktuelle Beurteilungen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044
    Die Einschätzung des Antragsgegners, dass die im höheren Statusamt erzielte, um ein Prädikat niedrigere Gesamtbewertung des Beigeladenen in etwa gleichwertig ist mit der um ein Prädikat besseren, dafür im niedrigeren Statusamt erzielten Gesamtbewertung des Antragstellers und somit ein Beurteilungsvorsprung eines der beiden Bewerber nicht feststellbar ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B. v. 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 - juris Rn. 26).

    Wenn sich der Antragsteller insoweit auf eine Entscheidung des OVG NRW (B. v. 21.11.2011 - 6 B 1205/11 - juris Rn. 10) beruft, wonach die zitierte Rechtsprechung (vgl. BVerfG, B. v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 14; BayVGH, B. v. 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 - juris Rn. 26; B. v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 62) - gerade im Schulbereich - nicht schematisch anzuwenden sei, insbesondere dann, wenn sich die Statusämter nicht in der Besoldungsgruppe, sondern lediglich durch die Höhe der Amtszulage unterscheiden würden, lag dem entschiedenen Fall nicht die Annahme eines Gleichstands, sondern die eines Qualifikationsvorsprungs des statushöheren Bewerbers zugrunde (vgl. OVG NRW a. a. O. Rn. 4).

    Diese Beurteilungen liegen jedoch zu lange zurück und besitzen wegen ihrer geringen Aktualität für den gegenwärtigen Leistungsstand hinsichtlich der Besetzung der streitgegenständlichen Stelle keine relevante Aussagekraft mehr (vgl. BayVGH, B. v. 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 - juris Rn. 29).

  • VGH Bayern, 28.05.2010 - 3 CE 10.748

    Vorläufiger Rechtsschutz mit dem Ziel der Zulassung zu einer zweijährigen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044
    Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind (vgl. BayVGH, B. v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 62).

    Bei einer solchen Konstellation ist es in der Regel von der dem Dienstherrn zukommenden Einschätzungsprärogative gedeckt, wenn er von einem Beurteilungsgleichstand ausgeht (vgl. BayVGH, B. v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 62).

    Wenn sich der Antragsteller insoweit auf eine Entscheidung des OVG NRW (B. v. 21.11.2011 - 6 B 1205/11 - juris Rn. 10) beruft, wonach die zitierte Rechtsprechung (vgl. BVerfG, B. v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 14; BayVGH, B. v. 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 - juris Rn. 26; B. v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 62) - gerade im Schulbereich - nicht schematisch anzuwenden sei, insbesondere dann, wenn sich die Statusämter nicht in der Besoldungsgruppe, sondern lediglich durch die Höhe der Amtszulage unterscheiden würden, lag dem entschiedenen Fall nicht die Annahme eines Gleichstands, sondern die eines Qualifikationsvorsprungs des statushöheren Bewerbers zugrunde (vgl. OVG NRW a. a. O. Rn. 4).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044
    Maßgeblich hierfür ist primär das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerwG, B. v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 25).

    Bei gleichem Gesamturteil hat der Dienstherr die Beurteilungen inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BVerwG, B. v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 26).

    Die Entscheidung, welche Bedeutung er einzelnen Gesichtspunkten für die Auswahl zwischen im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern beimisst, unterliegt dabei nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerwG, B. v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044
    Der Bewerber hat daher Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwG, B. v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 20).

    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens zu treffen, so sind die Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (vgl. BVerwG, B. v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 21).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044
    Da nämlich mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, B. v. 7.7.1982 - 2 BvL 14/78 - BVerfGE 61, 43 juris Rn. 41), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (vgl. BVerfG, B. v. 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 15 f.; B. v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 11).

    Doch kann dieser Grundsatz nicht auf jeden Fall einer Beförderungskonkurrenz schematisch angewendet werden (vgl. BVerfG, B. v. 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 17).

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044
    Da nämlich mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, B. v. 7.7.1982 - 2 BvL 14/78 - BVerfGE 61, 43 juris Rn. 41), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (vgl. BVerfG, B. v. 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 15 f.; B. v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 11).

    Die im Vergleich zu Konrektoren als ständige Vertreter des Leiters einer Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern um 55, 38 EUR höhere Amtszulage von Konrektoren als ständige Vertreter des Leiters einer Schule mit mehr als 360 Schülern beruht jedoch darauf, dass diese aufgrund der höheren Schülerzahl eine entsprechend höhere Verantwortung tragen, so dass an die Ausübung eines solchen Amtes auch höhere Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfG, B. v. 7.7.1982 - 2 BvL 14/78 - BVerfGE 61, 43 juris Rn. 41).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044
    Das durchgeführte Verfahren entspricht auch in formaler Hinsicht den Erfordernissen der Rechtsprechung, wonach die maßgeblichen Auswahlerwägungen vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens schriftlich niedergelegt werden müssen (vgl. BVerfG, B. v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 05.08.2014 - 3 CE 14.771

    Heranziehung dienstlicher Beurteilungen bei Stellenbesetzung - Vollziehung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044
    Daher war es nicht rechtsfehlerhaft, dass der Antragsgegner in der "Pattsituation" zusätzlich Auswahlgespräche zur Gewinnung weiterer Erkenntnisse durchgeführt hat, unabhängig davon, ob Personalauswahlgespräche nach Art. 16 Abs. 1 Satz 4 und 5 LlbG n. F. an Stelle von Beurteilungen herangezogen werden können und ob dies verfassungsgemäß wäre (vgl. BayVGH, B. v. 5.8.2014 - 3 CE 14.771 - juris Rn. 45).
  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347

    Rangzahlabhängige Beförderungssysteme - Grundsatz der Bestenauslese -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044
    Den o.g. Entscheidungen lagen jeweils Unterschiede in der Gesamtbewertung um eine Note in einem gestuften Notensystem zugrunde, das dem Dienstherrn auch einen (mindestens) entsprechenden Beurteilungsspielraum einräumt (vgl. BayVGH, B. v. 28.8.2006 - 3 CE 06.1347 - juris Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2011 - 6 B 1205/11

    Beschwerde gegen eine im Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96

    Zu beamtenrechtlichen Stellenzulagen

  • BVerwG, 16.04.2007 - 2 B 25.07

    Formelle Anforderungen bei Gewährung einer Amtszulage durch den Dienstherrn;

  • VGH Bayern, 11.12.2009 - 3 CE 09.2350

    Beamtenrecht

  • VGH Bayern, 15.04.2016 - 3 BV 14.2101

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens

    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung in seinen Beschlüssen vom 9. Januar 2012 (3 CE 11.1690 - juris Rn. 34), vom 17. Mai 2013 (3 CE 12.2469 - juris Rn. 32), vom 14. August 2014 (3 CE 14.377 - juris Rn. 37), vom 10. November 2015 (3 CE 15.2044 - juris Rn. 26/29) und vom 25. Januar 2016 (3 CE 15.2012 - juris Rn. 23) angeschlossen.

    Der Senat hat diese Rechtsprechung insoweit fortgeführt bzw. präzisiert, als dem Dienstherrn für das ergänzende Heranziehen weiterer Erkenntnisquellen (nach den Schritten 1. und 2.) ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. B. v. 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 - juris Rn. 26/29) und er u. a. der Leistungsentwicklung, wie sie sich aus dem Vergleich der aktuellen mit früheren Beurteilungen ergibt, Vorrang einräumen kann.

    Die vorausgegangenen periodischen Beurteilungen können grundsätzlich als weitere Erkenntnisquelle berücksichtigt werden, um - mit Blick auf den aktuellen Leistungsvergleich, nicht aber im Hinblick auf die (überholte) Feststellung eines früheren Leistungsstands - die Kontinuität des Leistungsbilds der Bewerber einzuschätzen oder Rückschlüsse über den aktuellen Leistungsstand der Bewerber und deren künftige Entwicklung zu ziehen (vgl. BayVGH, B. v. 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 - juris Rn. 42; vgl. auch HessVGH, B. v. 6.5.2015 - 1 B 2043/14 - juris Rn. 12).

  • VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 B 1574/21

    Konkurrentenstreitverfahren Generalstaatsanwalt

    Es gilt zudem zu berücksichtigen, dass der Antragsteller seine vorherigen dienstlichen Beurteilungen in niedrigeren Statusämtern erhalten hat, in denen geringere Anforderungen bestanden (vgl. zu diesem Aspekt Bay. VGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 CE 15.2044 -, juris Rn. 27).

    Die Zugrundelegung eines dieser Gesichtspunkte ist zu begründen (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 -, juris Rn. 25) und unterliegt einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, juris Rn. 16; Bay. VGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 CE 15.2044 -, juris Rn. 29).

  • OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16

    Erstellung einer sachgerechten Beurteilung i.R.e. Beförderungsamtes;

    Daher folgt das Gericht, soweit es um den Vergleich der Gesamturteile geht, nicht der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach auch die Gewichtung und Wertung der Ergebnisse in einzelnen Beurteilungsmerkmalen anhand eines spezifischen Anforderungsprofils der zu besetzenden Stelle von Bedeutung sein könne (BayVGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 CE 15.2044 -, [...]).
  • VG Ansbach, 08.06.2020 - AN 1 E 19.01521

    Leistungsvergleich im Stellenbesetzungsverfahren

    Die Einschätzung des Antragsgegners, dass die im höheren Statusamt erzielte, um ein Prädikat niedrigere Gesamtbewertung der Antragstellerin - hier VE in der Besoldungsgruppe A 14 - in etwa gleichwertig ist mit der um ein Prädikat besseren, dafür im niedrigeren Statusamt erzielten Gesamtbewertung der Beigeladenen - hier UB in der Besoldungsgruppe A 13 - und somit ein Beurteilungsvorsprung eines der beiden Bewerber nicht feststellbar ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 - juris).

    Bei einer solchen Konstellation ist es in der Regel von der dem Dienstherrn zukommenden Einschätzungsprärogative gedeckt, wenn er von einem Beurteilungsgleichstand ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 62; BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 - juris Rn 31).

  • VG Ansbach, 15.01.2019 - AN 1 E 18.01685

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtberücksichtigung eines Superkriteriums

    Die Einschätzung des Antragsgegners, dass die im höheren Statusamt erzielte, um ein Prädikat niedrigere Gesamtbewertung der Antragstellerin - hier BG in A 15 - in etwa gleichwertig ist mit der um ein Prädikat besseren, dafür im niedrigeren Statusamt erzielten Gesamtbewertung des Beigeladenen - hier 14 Punkte in A 14 - und somit ein Beurteilungsvorsprung eines der beiden Bewerber nicht feststellbar ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 - juris).

    Bei einer solchen Konstellation ist es in der Regel von der dem Dienstherrn zukommenden Einschätzungsprärogative gedeckt, wenn er von einem Beurteilungsgleichstand ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 62; BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 - juris Rn 31).

  • VG München, 14.02.2024 - M 5 E 23.4837

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Deklaratorisches Anforderungsprofil,

    Bei einer solchen Konstellation ist es in der Regel von der dem Dienstherrn zukommenden Einschätzungsprärogative gedeckt, wenn er von einem Beurteilungsgleichstand ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 - juris Rn. 31; B.v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 62).
  • VG München, 08.10.2019 - M 5 E 19.2141

    Einstweiliger Rechtsschutz bezogen auf Stellenbesetzung

    Bei einer solchen Konstellation ist es in der Regel von der dem Dienstherrn zukommenden Einschätzungsprärogative gedeckt, wenn er von einem Beurteilungsgleichstand ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 - juris Rn. 31; B.v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 62).

    Das gilt auch für die entsprechende Einschätzung nach einer inhaltlichen Ausschöpfung der in Vergleich genommenen Beurteilungen (BayVGH, B.v. 10.11.2015, a.a.O., Rn. 40 f.).

  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 3 CE 17.434

    Konkurrentenstreit um die Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts München

    Die Gewährung der Amtszulage stellt daher die Verleihung eines Amtes mit anderem Grundgehalt i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG dar (vgl. Summer in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand Juli 2015, § 8 BeamtStG Rn. 10; BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 3 CE 19.1896

    Stellenbesetzung

    Die Gewährung der Amtszulage stellt daher die Verleihung eines Amtes mit anderem Grundgehalt i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG, mithin eine Beförderung dar (BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 - juris 36; vgl. Summer in: Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl a.a.O., § 8 BeamtStG Rn. 10).
  • VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457

    Auswahlentscheidung - Leistungsvorsprung bei gleichem Gesamturteil im höheren

    Da es sich bei den Ämtern eines Realschulkonrektors in BesGr A 15 und eines Realschuldirektors in BesGr A 15 mit Amtszulage nach Art. 34 BayBesG statusrechtlich um verschiedene Ämter mit unterschiedlicher Wertigkeit handelt (BayVGH, B. v. 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 - juris Rn. 35), konnte der Antragsgegner die Leistungen des Beigeladenen höher als die des Antragstellers bewerten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2020 - 1 M 21/20

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens mangels laufbahnrechtlicher

  • VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194

    Fiktive Laufbahnnachzeichnung für einen freigestellten Personalrat

  • VGH Bayern, 12.07.2021 - 3 CE 21.1466

    Beurteilung eines Bewerbers mit höherem Statusamt nicht automatisch

  • VG Ansbach, 14.09.2021 - AN 1 E 21.01049

    Erfolgreicher Konkurrenteneilantrag gegen Besetzung der Stelle eines Fachlehrers

  • VG Augsburg, 05.07.2016 - Au 2 E 16.1

    Vergleichbarkeit einer periodischen dienstlichen Beurteilung mit einer

  • VG Würzburg, 22.06.2022 - W 1 E 22.1003

    Konkurrentenstreitverfahren, Dienstpostenkonkurrenz um eine Schulleiterstelle A

  • VG München, 18.10.2021 - M 5 E 21.4569

    Besetzung der Stelle für eine Vorsitzende Richterin/einen Vorsitzenden Richter am

  • VG Düsseldorf, 28.10.2019 - 13 L 2267/19
  • VG München, 03.08.2023 - M 5 E 23.291

    Konkurrentenstreit zwischen Bewerbern in unterschiedlichen Statusämtern

  • VG Bayreuth, 19.12.2019 - B 5 E 19.874

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung einer Schulleiterstelle

  • VG München, 31.03.2023 - M 5 E 22.6218

    Abgelehnte einstweilige Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit um

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